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UNSERE DETEKTEI

UNSERE DETEKTEI

In Sachsen zu Hause - bundesweit und international für Sie im Einsatz. Die A.B. DETEKTEI DRESDEN – Agentur für Beweissicherung führt seit nunmehr über 25 Jahren qualifizierte Ermittlungen, Recherchen, Beobachtungen, Observationen und Überwachungen in wirtschafts-, zivil-, strafrechtlichen sowie in privaten Angelegenheiten durch.
Wirtschaftsdetektei Leipzig

Wirtschaftsdetektei Leipzig

Unerlaubte Nebentätigkeit Lohnfortzahlungsbetrug Abrechnungsbetrug Kassenbetrug Kassendiebstahl Mitarbeitereinschleusung Arbeitgeberermittlung Firmenermittlung Bonitätsprüfung Markenfälschungen Produktfälschungen Produktpiraterie Fahrzeugsicherstellung Fahrzeugrückführung Objekt- Sicherheitsanalyse IT-Sicherheit IT-Forensik Lauschabwehr Abhörschutz Lügenerkennung Verhaltensanalyse Detektiv-Honorar Patrick Kurtz – zur Person Patrick Kurtz als Dozent Referenzen der Detektei Kurtz Detektiv-Jobs Detektivausbildung
Detektei Beyer aus Sachsen

Detektei Beyer aus Sachsen

Die Detektei Beyer ist eine in Sachsen ansässige Privat- und Wirtschaftsdetektei. Als renommierter Privatdetektiv ist Thomas Beyer, mit seiner Detektei in Sachsen, Ihr erfahrener und zuverlässiger Ansprechpartner, für Ermittlungen und Observationen aller Art. Der Privatdetektiv aus Sachsen hat sich über die vielen Jahre seiner Detektivtätigkeit auf spezielle Themenbereiche spezialisiert. Dazu gehören u.a. die Beweissicherung für Firmen und Gesellschaften, bei Verdachtsfällen im Arbeits-, Zivil- oder Strafrecht. Für Privatpersonen ermittelt seine Detektei in Sachsen sowie und sein Team in Fällen von Personensuchen, Vermisstenfällen, Verdacht von Kindeswohlgefährdung oder Unterhaltsbetrug.
Sicherheitsberatung

Sicherheitsberatung

Für Ihre persönliche Sicherheit sowie für alle Bereiche der Wirtschaft bieten wir eine umfassende und qualifizierte Beratung an. Langjährige Erfahrung und der Einsatz von Spezialisten in allen Fachbereichen erlaubt es uns schnell und ökonomisch maßgeschneiderte, auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungen zu erarbeiten. Kompetente Sicherheitsberatung Schwachstellenanalyse der Betriebssicherheit Schwachstellenanalyse des Betriebsschutzes Konzept zur Kostenreduzierung und Effektivitätssteigerung Risikoanalyse Notfallplanung Planung und Aufbau von personellen Sicherheitsstrukturen Gefährdungsanalyse von Personen und Firmen
Seit über 20 Jahren Ihr Partner für Spezialtiefbau

Seit über 20 Jahren Ihr Partner für Spezialtiefbau

Zuverlässige Leistungen Jeder Auftrag wird pünktlich und professionell fertiggestellt. Wir planen und beraten Bevor wir mit dem Projekt starten, erläutern wir Ihnen unseren Plan. Innovative Lösungen Eines der traditionsreichsten Spezialtiefbauunternehmen. Jahrzehnte lange Erfahrung Wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich Spezialtiefbau. Qualifiziertes Personal Ganz egal ob auf der Baustelle oder im Büro, wir sind Ihre Experten.
Fahrzeuge für Spezialtransporte / Abfall- und Gefahrgut

Fahrzeuge für Spezialtransporte / Abfall- und Gefahrgut

Unsere Fahrzeugflotte umfasst derzeit ca. 25 Schubbodenfahrzeuge. Diese professionelle und wirtschaftliche Transportlösung deckt eine Vielzahl von Kundenwünschen ab. Ob Schüttgüter, Palettenware oder Stückgut, mit dem Einsatz dieses Fahrzeugtyps erreichen wir eine hohe Flexibilität und können auf spezielle Kundenwünsche problemlos eingehen. Die Großraumkipper mit Flügeltüren und Auslaufschieber bieten eine passende Transportlösung für eine hohe Auslastung der Nutzlast bei leicht großvolumigen Ladungen z.B. Holz Hackschnitzel und Sekundärbrennstoffe. Fahrzeuge Ladekapazität bis Palettenstellplätze Schubboden (Walking Floor) 93 m³ 32 Stück Großraumkipper 80 m³ Fahrzeuge Ladelänge Ladebreite Ladehöhe Palettenstellplätze Palettensattelzüge 13,60 m 2,55 m 2,80 m 34 Stück Sattelzüge offen 13,60 m 2,55 m 2,80 m 24 Stück
Objektschutz- und Sonderbauelemente

Objektschutz- und Sonderbauelemente

Wir liefern und montieren nicht nur Qualitätsprodukte verschiedener bundesdeutscher Marken sowie regionaler Hersteller, wir bieten zudem auch erstklassigen Kundenservice im Bereich Wartung und Instandsetzung.
Strafrechtsschutzversicherung

Strafrechtsschutzversicherung

Strafrechtliche Verantwortung ist immer eine persönliche Verantwortung! Grundsätzlich erfolgt die Einleitung von Strafverfahren in Deutschland immer gegen die Verantwortlichen in einem Unternehmen, also gegenüber natürlichen Personen und nicht gegen das Unternehmen selbst. Nicht das Unternehmen steht vor Gericht, sondern der/die Verantwortliche/n des Unternehmens müssen im schlimmsten Fall ins Gefängnis, selbst wenn aus Sicht des/der Betroffenen nur zum Besten des Unternehmens gehandelt wurde! Meinung vieler UnternehmerInnen: MEINUNG: „BEI UNS IM UNTERNEHMEN LÄUFT ALLES SAUBER, WIR SIND BESTENS AUFGESTELLT UND HABEN MIT KORRUPTION, STEUERHINTERZIEHUNG ODER ANDEREN DELIKTEN NICHTS ZU TUN!“ Auch bei – vermeintlich – verantwortungsvoller Ausführung der eigenen Aufgaben kann man das Ziel von strafrechtlichen Ermittlungen werden, nämlich wenn man Opfer einer anonymen Strafanzeige wird! Vorermittlungen oder Ermittlungsverfahren werden oftmals aufgrund anonymer Anzeigen eingeleitet, die z. B. durch einen Mitbewerber/Konkurrenten oder einen Mitarbeiter, der das Unternehmen verlassen musste, initiiert wurden. Die Staatsanwaltschaft ist in solchen Fällen gesetzlich dazu verpflichtet, die Aufnahme von Ermittlungen zu prüfen und bei hinreichendem Anfangsverdacht auch einzuleiten (Ermittlungszwang). Wichtig: Der Ermittlungszwang verursacht bei Ihnen Kosten für Beratung und Strafverteidigung! Die Staatsanwaltschaft ist möglicherweise bei Ermittlungen zu einem Ihrer Geschäftspartner auf Sie gestoßen. Somit muss sie dem Ermittlungszwang folgen und auch gegen Sie ermitteln. Als Geschäftsleitung tragen Sie nicht nur für Ihr eigenes Verhalten die volle Verantwortung! Es gilt im deutschen Recht das Organisationsverschulden, d. h. die Generalverantwortung liegt bei der Geschäftsleitung, auch wenn diese z. Bsp. an einem konkreten Unfallhergang gar nicht unmittelbar beteiligt war. Bei Aufgabenverteilung in vertikaler Ebene wird die Verantwortung nicht weitergereicht, sondern vermehrt, d.h. der betreffende Mitarbeiter wird verantwortlich, während das Mitglied der Geschäftsleitung verantwortlich bleibt für die Auswahl, die Anweisung und die Überwachung des Mitarbeiters. Bei Aufgabenteilung auf horizontaler Ebene besteht zwar zunächst nur Verantwortung für das eigene Ressort, dies gilt jedoch nicht bei wiederholten Störfällen, der Häufung von Verbraucher- oder Kundenbeschwerden oder in Krisensituationen. D. h. die Ausführung von Aufgaben in anderen Geschäftsbereichen desselben Unternehmens kann durchaus die eigene Person ins Zentrum von Ermittlungen bringen. Der Paragrafendschungel wird immer dichter! Deutschland ist eines der Länder mit dem härtesten Strafgesetz gegen Unternehmen und Unternehmer. Gesetzliche Regelungen werden ständig erneuert und erhöhen dadurch die Gefahr einer Strafverfolgung. Es ist daher möglich, dass Handlungen in Unternehmen vorgenommen werden, die vermeintlich keinen Straftatbestand erfüllen, durch die man sich aber aufgrund aktuellster Gesetzesänderungen tatsächlich strafbar macht. Dabei sind Unachtsamkeit, „Betriebsalltag“ und das Nichtbefolgen von gesetzlichen Vorschriften häufig Auslöser für strafrechtlich relevante Ereignisse. Strafrechtliche Risiken im Unternehmen bestehen über den Vorwurf von Wirtschaftsstraftaten hinaus! In den verschiedenen Bereichen eines Unternehmens können sich Risiken verwirklichen: Betriebsstätte : Das Risiko von Arbeitsunfällen, weil z. B. die Arbeitskleidung nicht den Vorschriften entsprach oder die Sicherheitsvorschriften bei einer Tätigkeit nicht beachtet wurden. Produkt : Das Risiko, dass der Konsument durch die Benutzung des Produk